3.2. Der Beschwerdeführer war von November 2019 bis März 2021 als Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift der B. bzw. der B. in Liquidation (Konkurs eröffnet per 18. Januar 2021; VB 280) im Handelsregister eingetragen (VB 302 f.; 311). Gemäss Arbeitsvertrag vom 1. Mai 2018 war er in der Funktion als "Geschäftsinhaber/ Geschäftsführung / Verwaltungs- rat-/Präsident" mit Arbeitsantritt am 1. April 2015 bei der B. angestellt mit einem Lohn von monatlich brutto Fr. 8'500.00 (mit 13. Monatslohn;