Diese wurden der Tularämie zugeordnet (Bericht des H. vom 20. April 2022). Dr. med. J., Facharzt für Innere Medizin, Zürich, attestierte dem Beschwerdeführer am 4. Mai 2022 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bei Status nach systemischer typhöser Tularämie "mit invalidisierenden Restbeschwerden" und Status nach lange anhaltendem Immunkontakt mit Borrelia burgdorferi.