Den vom Beschwerdeführer am 13. April 2022 und 11. Mai 2022 dem Gericht eingereichten medizinischen Berichten ist u.a. zu entnehmen, dass es im Anschluss an die Ciproxin-Therapie zu einer langsamen, aber kontinuierlichen Besserung der Muskelschwäche, der Arthralgien und Myalgien sowie der Gefühlsstörungen gekommen sei. Ab Januar 2022 habe sich jedoch eine Zustandsverschlechterung mit erneuter Aggravierung vor allem der Hautbeschwerden eingestellt (Bericht des H. vom 22. März 2022). Diese wurden der Tularämie zugeordnet (Bericht des H. vom 20. April 2022).