2.4. Mit Eingaben vom 13. April und 11. Mai 2022 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Mit Verfügung vom 17. Januar 2022 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers ab (Vernehmlassungsbeilage [VB] 111). Im Folgenden ist die Rechtmässigkeit der Verfügung zu prüfen. -3-