Des Weiteren fehlen die geforderten Ausführungen zu Komorbiditäten und zum sozialen Kontext. Zudem erscheint es widersprüchlich, dass die psychiatrische Gutachterin einerseits festhielt, der diagnostischen Einschätzung der D. könne zugestimmt werden und diese entspreche dem Ergebnis der aktuellen Untersuchung (VB 60.4 S. 9), sie aber anderseits im psychiatrischen SMAB-Gutachten abweichend von den Berichten der D. keine Anpassungsstörung mit kurzer depressiver Reaktion (ICD-10 F43.20) diagnostizierte (VB 18 S. 13, 33; 60.4 S. 7).