(VB 60.2 S. 3, 8), zog sie diese nicht in die Abhandlung der Standardindikatoren mit ein und ging von einer unveränderten Arbeitsfähigkeit seit mindestens 2011 aus (VB 60.4 S. 10 f.). Des Weiteren fehlen die geforderten Ausführungen zu Komorbiditäten und zum sozialen Kontext.