zu entnehmen (VB 60.1 S. 5 ff.). Im psychiatrischen Teilgutachten wurde unter "Diagnosen" zwar ausgeführt, unter Zugrundelegung der diagnostischen Kriterien gemäss ICD-10 könne von der Diagnose "Psychische- und Verhaltensstörung von Alkohol, Abhängigkeitssyndrom" ausgegangen werden. Der Beschwerdeführer gebe an, dass er seit mehreren Jahren täglich eine Flasche Wodka trinke. Auch von einer Heroinabhängigkeit, gegenwärtig substituiert, und von einem Abhängigkeitssyndrom von Kokain könne ausgegangen werden. Angaben zu Häufigkeit und Menge des Konsums von Kokain würden fehlen.