4.3. Hinsichtlich der Standardindikatoren ist dem psychiatrischen Teilgutachten der SMAB nur wenig zu entnehmen. Zwar orientierte sich die psychiatrische Gutachterin grundsätzlich an diesen (VB 60.4 S. 7 ff.), zog daraus aber keine nachvollziehbaren Schlussfolgerungen. Auch der interdisziplinären Gesamtbeurteilung sind diesbezüglich keine vollständigen Angaben -6-