4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, er leide seit ungefähr 40 Jahren an einem schweren Abhängigkeitssyndrom von Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetaminen, Tabletten und Alkohol. Er habe zwar von 2011 bis 2018 einer geregelten Arbeit nachgehen können. Infolge von verschiedenen Unglücksfällen sei es aber zu einem Rückfall in die "aktive Abhängigkeit" gekommen. Zudem leide er "seither" an einer Angststörung. Die psychische Problematik und die Suchterkrankung seien von der Beschwerdegegnerin nicht berücksichtigt worden.