rer nicht mehr ausüben. In gut strukturierten, leichten körperlichen Tätigkeiten, die ganz überwiegend im Sitzen erbracht werden könnten, die eher geringe Anforderungen an die emotionale Belastbarkeit stellen würden und "mit wenig Fluktuation und Kundenkontakt behaftet" seien, seien dem Beschwerdeführer in einem ganztägigen Pensum mit einer 20%igen Minderung des Rendements zumutbar (VB 60.1 S. 10). Diese Einschätzung gelte grundsätzlich ab dem 23. Mai 2017. Vom 14. Februar bis zum 22. Mai 2017, vom 13. Oktober 2019 für sechs Wochen und während der stationären Aufenthalte sei auch die Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit aufgehoben gewesen (VB 60.1 S. 11).