2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. März 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten bewilligt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 21. Januar 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 68) zu Recht abgewiesen hat.