Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1966 geborene Beschwerdeführer, zuletzt tätig gewesen als Küchenmitarbeiter, meldete sich am 5. September 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte berufliche sowie medizinische Abklärungen und liess den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) polydisziplinär begutachten (Gutachten der SMAB AG, St. Gallen [SMAB], vom 1. Juli 2021).