Die Beschwerdegegnerin veranlasste in der Folge eine polydisziplinäre (internistisch, psychiatrisch, rheumatologisch, neurologisch, neuropsychologisch und otorhinolaryngologisch) Begutachtung des Beschwerdeführers durch die asim Begutachtung, Universitätsspital Basel (asim) (Gutachten vom 18. März 2021). Mit Verfügung vom 12. Juli 2021 stellte sie die Versicherungsleistungen unter Hinweis darauf, dass ab Ende 2018 von weiteren Behandlungsmassnahmen keine namhafte Besserung mehr zu erwarten gewesen sei und die noch über diesen Zeitpunkt hinaus geklagten, organisch nicht hinreichend nachweisbaren Beschwerden in keinem adäquaten