auch mit der bereits früher fachärztlich-psychiatrisch gestellten (vgl. VB MV 103, VB MV 146.1 S. 2), mit den anamnestisch erhobenen Befunden ohne weiteres zu vereinbarenden Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung einhergehen könnten. Sie müssten nicht zwingend mit einer Hirnverletzung im Zusammenhang stehen. Der Verlust des Geruchssinns – wie fachärztlich ausgewiesen (vgl. VB MV 145) – könnte die Folge eines im Rahmen des erheblichen Nasentraumas erlittenen Abrisses der Fila olfactoria gewesen sein und auch die (Spannungs-) Kopfschmerzen könnten eine andere Ursache als eine Hirnverletzung haben (vgl. VB 34 S. 6, VB 60 S. 9 f., VB 61 S. 5 f.).