Die beiden neurologischen Gutachter führten aus, sie könnten sich der Beurteilung von PD Dr. phil. H., wonach die beim Beschwerdeführer bestehende Symptomkonstellation möglicherweise durch eine psychiatrische Grunderkrankung bedingt sei, "auch im Hinblick auf [ihre] fehlende psychiatrische Fachkompetenz und den ganzen Fall begleitende psychiatrische Komorbidität" gut anschliessen. Gemäss der medizinischen Fachliteratur könnten eine posttraumatische Gedächtnisstörung, ein dysexekutives Syndrom, eine Dysgraphie und Dyslexie nebst einer sich im Verlauf entwickelnden Impulskontrollstörung mit Auffälligkeiten im interpersonalen Kontakt im