5.2.1. PD Dr. phil. H. führte in seinem neuropsychologischen Teilgutachten vom 28. Juli 2021 aus, die ätiologische Einordnung der festgestellten kognitiven Testauffälligkeiten bleibe angesichts der auffälligen Symptomvalidierung unklar, was auch für die aus dem Alltag berichteten kognitiven Schwierigkeiten gelte. Am ehesten werde eine chronische posttraumatische Belastungsstörung vermutet, die sich unter anderem kognitionsmindernd auswirke.