Ausserdem sei – zumindest mangels einer entsprechenden Dokumentation des frühen Verlaufs mit eindeutigen Hinweisen für eine Kopfschmerzentwicklung – unsicher, ob beim Beschwerdeführer überhaupt posttraumatische Kopfschmerzen vorlägen. Phänomenologisch handle es sich offensichtlich, wie auch von den behandelnden Ärzten beschrieben, um einen Spannungskopfschmerz, mithin um einen primären Kopfschmerz, dessen Ausprägung und Auftreten ohne erkennbare Verletzung des Gehirns geschehe und "genetisch codiert" sei.