4.2. Im Schreiben vom 11. Oktober 2001, in welchem die Haftung für die Affektausbrüche (auch) unter Titel "Rückfall" bzw. "Spätfolgen" verneint und auf welches im Schreiben vom 1. Oktober 2009 Bezug genommen wurde (vgl. VB MV 164), wies das Bundesamt für Militärversicherung darauf hin, dass es mit dem "Ärztlichen Dienst der MV-Sektion 5" Rücksprache genommen habe (vgl. VB MV 162). Eine entsprechende Aktennotiz oder ein ärztlicher Bericht dazu findet sich jedoch nicht in den Akten, einzig ein Visum ("SWA") samt Datum ("11. Okt. 2001") des Ärztlichen Dienstes auf dem von Dr. med. C. eingereichten Arztbericht vom 3. Oktober 2001 (vgl. VB MV 161).