4. 4.1. Im mit Anmeldung vom 13. Juni 2014 eingereichten Bericht des Universitätsspitals F., Klinik für Neurologie, vom 25. April 2014 wurden die Verdachtsdiagnose einer Impulskontrollstörung und die Diagnose eines chronischen posttraumatischen Syndroms nach schwerem Schädelhirntrauma am 2. Oktober 1995 gestellt. Hinsichtlich des Verdachts auf eine Impulskontrollstörung wurde festgehalten, das Langzeit-EEG habe einen unauffälligen Befund ergeben. Auch das cMRI habe keinen Nachweis einer postkontusionellen oder epileptogenen strukturellen Läsion gezeigt. Auf dieser Grundlage sei eine epileptische Genese der Wutanfälle weitgehend auszuschliessen.