3. 3.1. 3.1.1. Das Bundesamt für Militärversicherung kam im (formlosen) Schreiben vom 11. Oktober 2001 unter Bezugnahme auf einen bei ihm eingegangenen Bericht von Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Q., vom 3. Oktober 2001 (vgl. VB Militärversicherung [MV] 161) zum Schluss, dass die darin diagnostizierten "Affektausbrüche" des Beschwerdeführers nicht überwiegend wahrscheinlich in einem Zusammenhang mit der militärversicherten Gesundheitsschädigung stünden (vgl. VB MV 162).