Weiter gab die Beschwerdeführerin anlässlich des Patientenbesuchs vom 24. Juli 2002 an, dass nur noch selten ärztliche Konsultationen notwendig seien, etwa wenn die Beschwerden vorübergehend schlimmer aufträten und sie stärkere Medikamente brauche (vgl. VB 46 S. 5). Insofern sind die Dauerbeschwerden, soweit sie denn bestehen bzw. bestanden, relativ zu beurteilen und können nicht als genügend ausgeprägt erachtet werden.