Körperliche wiederkehrende Schmerzen sind aufgrund der medizinischen Akten zwar erwiesen, doch ist diesbezüglich zu beachten, dass mit den beiden Rehaaufenthalten eine (deutliche) physische Verbesserung und Schmerzreduktion erzielt werden konnte (vgl. VB 18 S. 4; 31 S. 2). Weiter gab die Beschwerdeführerin anlässlich des Patientenbesuchs vom 24. Juli 2002 an, dass nur noch selten ärztliche Konsultationen notwendig seien, etwa wenn die Beschwerden vorübergehend schlimmer aufträten und sie stärkere Medikamente brauche (vgl. VB 46 S. 5).