Daneben begab sie sich vom 10. August bis am 5. Oktober 1995 sowie vom 1. bis am 29. Oktober 1997 in stationäre Rehabilitation (vgl. VB 18; 31). Die medizinischen Massnahmen beschränkten sich indessen – zumindest ausweislich der Unfallakten – abgesehen von zwei Konsultationen bei Neurologen (vgl. VB 39; 40; E 3.3. hiervor) sehr bald auf gelegentliche Besuche bei ihrem Hausarzt (vgl. VB 36 S. 1) und manualtherapeutische Behandlungen, welche insbesondere der Stabilisierung des aktuellen Gesundheitszustandes dienten - 16 -