Am 1. Mai 1997 fuhr ein mit ca. 50 km/h fahrender Lieferwagen trotz Vollbremsung von hinten auf den stehenden Personenwagen der Beschwerdeführerin auf. Beim unfallverursachenden Fahrzeug wurde die linke Frontseite (Schaden: ca. Fr. 2'000.00), beim Personenwagen der Beschwerdeführerin das Heck "massiv" eingedrückt (Schaden: ca. Fr. 4'000.00; vgl. Polizeirapport vom 11. Mai 1997 [VB 28]). Die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung des Fahrzeuges der Beschwerdeführerin wurde erneut nicht ermittelt. Der Unfall führte zu einer Exazerbation der vorbestehenden cervico-cephalen Symptomatik (vgl. E. 3.2. hiervor).