3.2. In einem von der ELVIA bei der Rehaklinik Q. in Auftrag gegebenen Gutachten vom 18. September 1997 wurden folgende Diagnosen gestellt (vgl. VB 30 S. 1): -6- "- St. n. Verkehrsunfall mit seitlicher Frontalkollision am 31.05.1994 mit - leichter traumatischer Hirnverletzung - HWS-Distorsion Grad II nach Quebec-Classification - cervico-cephalem Syndrom - neuropsychologischen Funktionsstörungen - posttraumatischer Anpassungsstörung - St. n. Verkehrsunfall mit Heckauffahrkollision am 01.05.1997 mit Exazerbation der vorbestehenden cervico-cephalen Symptomatik"