Die Beschwerdeführerin sei mit der Situation, dass sie keine IV-Rente mehr erhalte, überfordert gewesen. Inhaltlich sei es vor allem darum gegangen, der Beschwerdeführerin "Ruhe zu geben" und sie im hängigen IV-Verfahren zu unterstützen (vgl. VB 134). Insgesamt war daher der unternommene Suizidversuch gemäss der fachärztlichen Beurteilung der C. eine Reaktion auf den negativen Vorbescheid der Beschwerdegegnerin. Solche reaktiven - 11 -