6.3. Die Beschwerdeführerin unternahm am 5. Juli 2021, mithin rund drei Monate nach der Begutachtung und gut einen Monat nach Erhalt des Vorbescheids vom 4. Juni 2021 betreffend Rentenaufhebung (VB 130 S. 6 f.), einen Suizidversuch (mit der Einnahme von Dafalgan, Metozerok, Irfen, Zanidip) und war in der Folge vom 9. Juli 2021 bis zum 27. August 2021 in der C. stationär hospitalisiert. Dem Austrittsbericht der C. vom 31. August 2021 kann entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin sich klar und glaubhaft von Suizidalität distanziere. Die Beschwerdeführerin sei mit der Situation, dass sie keine IV-Rente mehr erhalte, überfordert gewesen.