führte (vgl. VB 60 S. 23; vgl. auch E. 4.2.2.). Gemäss der Selbsteinschätzung der Beschwerdeführerin war die Pro- und Supination vermindert, was insgesamt zu einer deutlichen Einschränkung geführt habe (vgl. VB 60 S. 37). Demgegenüber konnte der orthopädische ABI-Gutachter in seiner Befundaufnahme links zwar einen etwas abgeschwächten Händedruck erkennen. Weiter stellte er jedoch eine symmetrisch freie Pro- und Supination der Vorderarme und im Seitenvergleich keine muskuläre Atrophie fest. Die Flexion/Extension des Ellbogens betrage beidseits 150/0/10°. Es hätten sich ein beidseits vollständiger und symmetrisch kräftiger Faustschluss sowie Spitzgriff gezeigt.