6.2.2. Die ABI-Gutachter stellten in ihrer Gesamtbeurteilung fest, dass der Beschwerdeführerin im orthopädischen Teil des Gutachtens der medas Ostschweiz in Verweistätigkeiten eine Arbeitsfähigkeit von 80 % attestiert worden sei. Dies würde eigentlich mit ihrer aktuellen Einschätzung übereinstimmen. In der Gesamtbeurteilung des Gutachtens der medas Ostschweiz sei dann aber festgehalten worden, dass die gesamten Befunde doch stärker beeinträchtigend seien. Entsprechend hätten die Gutachter der medas Ostschweiz die Arbeitsunfähigkeit deutlich höher eingeschätzt.