4.3.3. Das ABI-Gutachten vom 22. März 2021 wurde dem RAD zur Stellungnahme unterbreitet. Der RAD-Arzt Dr. med. O., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, hielt am 14. April 2021 fest, das für die streitigen Belange umfassende, vollständige und auf allseitigen Untersuchungen beruhende, in Kenntnis der Vorakten erstellte und in sich konsistente Gutachten sei qualitativ einwandfrei und es sei daher darauf abzustellen. Eine retrospektive Einschätzung der Arbeitsfähigkeit sei anhand anamnestischer Angaben und vorliegender Akten nicht möglich.