Am 11. Juni 2013 führten die Dres. med. K. und I. dazu sinngemäss aus, der orthopädische Gutachter habe die Arbeitsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit auf 40 % eingeschätzt. Die polydisziplinäre Beurteilung betrachte die aktuelle Tätigkeit als weitgehend adaptiert, sodass auch in einer anderen adaptierten Tätigkeit von einer 40%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen sei. Mit der 80%igen Arbeitsfähigkeit werde die Möglichkeit einer künftigen Steigerung nach erfolgreichen therapeutischen Massnahmen berücksichtigt (VB 64).