4.2.3. Mit Schreiben vom 15. Mai 2013 richtete die IV-Stelle Luzern Ergänzungsfragen an die Gutachter, da Zweifel an deren Arbeitsfähigkeitseinschätzung in einer angepassten Tätigkeit bestanden: Die polydisziplinäre Gesamtbeurteilung stütze sich auf das orthopädische Teilgutachten, welches von einer 80%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ausgehe. Hingegen ergebe sich aus der Gesamtbeurteilung lediglich eine 40%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit (VB 61; vgl. auch VB 60 S. 23). Am 11. Juni 2013 führten die Dres.