Es lägen eindeutige lokale Beschwerden an den Streckeransätzen am Ellbogen vor (VB 60 S. 23 f.). Gestützt darauf sei die Beschwerdeführerin gemäss der polydisziplinären Gesamtbeurteilung für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Betriebsangestellte in einem Personalrestaurant mittel- wie auch langfristig zu 40 % arbeitsfähig bei vollem Pen- -6-