Gestützt auf das am 22. März 2021 erstattete Gutachten und nach Rücksprache mit dem RAD hob die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 29. Oktober 2021 die Dreiviertelsrente der Beschwerdeführerin auf. Mit erneuter Postaufgabe am 10. Januar 2022 konnte die Verfügung vom 29. Oktober 2021 der Beschwerdeführerin am 12. Januar 2022 zugestellt werden. 2. 2.1. Am 11. Februar 2022 erhob die Beschwerdeführerin dagegen fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Es sei die Verfügung vom 29.10.2021 aufzuheben. -3-