1.2. Im Rahmen eines weiteren, im Jahr 2020 durch die Beschwerdegegnerin von Amtes wegen angehobenen Revisionsverfahrens liess diese auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) die Beschwerdeführerin durch die ABI Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel, bidisziplinär (Psychiatrie, Orthopädie) begutachten. Gestützt auf das am 22. März 2021 erstattete Gutachten und nach Rücksprache mit dem RAD hob die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 29. Oktober 2021 die Dreiviertelsrente der Beschwerdeführerin auf.