2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter; 2-fach) den Beschwerdegegner das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) - 10 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten