Die Arbeitslosenquote lag von Mai bis Oktober 2021 zwischen 2.5 % (Oktober 2021) und maximal 3.1 % (Mai 2021; abrufbar unter https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitslosenversicherung/arbeitslosenzahlen.html; zuletzt besucht am 14. Juli 2022) und damit klar unter 3.3 %. B. ist daher nicht erschwert vermittelbar im Sinne von Art. 90 Abs. 1 lit. e AVIV.