Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann in grundsätzlicher Hinsicht bei einer im Anstellungszeitpunkt 62-jährigen versicherten Person die erschwerte Vermittlungsfähigkeit auf Grund des Alters auch verneint werden (Urteil des Bundesgerichts 8C_363/2014 vom 23. September 2014 E. 5.2). Ein gewichtiges Indiz gegen eine erschwerte Vermittlungsfähigkeit von B. auf Grund seines Alters stellt der Umstand dar, dass er bereits nach einer relativ kurzen Zeit seit Beginn der Arbeitslosigkeit am 1. Mai 2021 (VB 165) am 11. Oktober 2021 per 1. November 2021 (VB 115; 117) auf Grund eigener Stellenbemühungen für eine mit Blick auf die beiden letzten Arbeits-