Dr. med. C. stützte sich schliesslich auf die medizinische Fachliteratur und führte aus, dass sich degenerative Veränderungen des Meniskus für die Betroffenen unbemerkt entwickeln könnten, wobei die Befunde häufig asymptomatisch seien. Entsprechend habe der Meniskusschaden des Versicherten vor April 2021 nicht zu relevanten Beschwerden führen müssen (Beurteilung vom 9. März 2022, S. 2 f., eingereicht mit Vernehmlassung vom 14. März 2022). Auch diese Ausführungen vermögen ohne Weiteres zu überzeugen.