Der bildmorphologisch im vorliegenden Fall sich typisch degenerativ bedingt darstellende kernspintomografische Befund, der gemäss Literatur häufig bis "in der Mehrzahl" keine Beschwerden auslöse, habe somit überwiegend wahrscheinlich schon vor dem "angeschuldigten Ereignis" bestanden. In diesem Sinne werde in der Literatur eine Degeneration als Ursache eines Meniskusschadens als die Regel, die Verletzung als die Ausnahme beschrieben. Entsprechend der degenerativen Genese der horizontalen Läsion des medialen Meniskus hätten sich anlässlich der fachärztlich orthopädischen Untersuchung auch nur geringe pathologische Meniskuszeichen für den medialen Meniskus gezeigt (vgl. dazu VB 12).