C. darauf hin, dass ein natives MRI ohne Kontrastmittel durchgeführt worden sei. Somit sei die Beschaffenheit der Knorpeloberfläche nur eingeschränkt beurteilbar. Es handle sich um einen altersentsprechenden Befund bei einem Patienten, der wahrscheinlich keine Risikosportarten für das Kniegelenk betrieben habe. Der bildmorphologisch im vorliegenden Fall sich typisch degenerativ bedingt darstellende kernspintomografische Befund, der gemäss Literatur häufig bis "in der Mehrzahl" keine Beschwerden auslöse, habe somit überwiegend wahrscheinlich schon vor dem "angeschuldigten Ereignis" bestanden.