3.2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. März 2022 reichte die Beschwerdegegnerin eine weitere ärztliche Beurteilung von Dr. med. C., vom 9. März 2022, zu den Akten. Darin führte dieser unter anderem aus, was folgt: Die Behauptung von Dr. med. D., wonach der Versicherte unmittelbar nach dem Unfall -5-