Sie bewege sich aktiv, sicher und gehe strammen Schrittes (also ohne Anzeichen für eine Antriebsminderung) im öffentlichen Raum und fahre Auto ohne Anzeichen von Unsicherheit. Eine detaillierte Wiedergabe der einzelnen Observationssequenzen erübrige sich, da die Observationen konstante und konsistente Ergebnisse lieferten. Die Beschwerdeführerin mache während sämtlichen Observationen einen durchwegs unauffälligen Eindruck, was die Aktivitäten und das Verhalten im öffentlichen Raum anbelange (VB 81.1 S. 14 f.). Entsprechend ging Dr. med. B. davon aus, dass - 15 -