Sie sei in der Lage, alleine oder in Begleitung von Angehörigen einzukaufen, längere Autofahrten (auch ins benachbarte Ausland) zu unternehmen sowie Restaurants zu besuchen und mit fremden und bekannten Personen ungehindert zu interagieren und zu kommunizieren. Sie zeige durchwegs einen lebhaften Gesichtsausdruck, der keinerlei Hinweise auf das Erleben von Angst, Misstrauen oder auf Halluzinationen und Wahnerleben mit Einfluss auf die Realitätsebene liefere. Sie bewege sich aktiv, sicher und gehe strammen Schrittes (also ohne Anzeichen für eine Antriebsminderung) im öffentlichen Raum und fahre Auto ohne Anzeichen von Unsicherheit.