8.2. Dr. med. G., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, RAD, führte in seiner Stellungnahme vom 1. November 2016 zu den Observationsergebnissen zusammengefasst aus, die Diskrepanzen in den Beschreibungen der Beschwerdeführerin und dem (aus der Observation stammenden) Bildmaterial seien derart frappant, dass am Vorliegen einer höhergradigen Arbeitsunfähigkeit erhebliche Zweifel angebracht seien. Die Beschwerdeführerin sei keineswegs adynamisch oder antriebsgemindert, sie verhalte sich aktiv, sei viel und scheinbar gerne unterwegs und dabei meist in aufgeräumter Stimmung. Sie scheine ruhig und zeige ein normales Kontaktund Kommunikationsverhalten.