6.3.3. Des Weiteren äusserten sich die Gutachter auch zum von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Hirninfarkt (Replik S. 5 f.). Der SMAB-Gut- achter Dr. med. P., Facharzt für Neurologie, führte diesbezüglich aus, ein Arterienverschluss habe nicht sicher nachgewiesen werden können und ein sicherer "Diffusions-/Perfusionsmissmatch" sei nicht beschrieben worden. Es sei eine intravenöse Thrombolyse erfolgt. Anhand des MR-Befundes des Gehirns habe keine Ischämie nachgewiesen werden können. Seine Beurteilung stimme insofern mit der Einschätzung von Dr. med.