F. setzte sich sodann mit der diagnostizierten Benzodiazepinabhängigkeit auseinander. Dieser mass er indes nachvollziehbar keine schwere Ausprägung zu, da die Beschwerdeführerin Benzodiazepine in eher geringer Dosierung einnehme (vgl. diesbezüglich VB 183.3 S. 6 und die Ergebnisse der Laboruntersuchung in VB 183.5 S. 1).