6.3.2. Der SMAB-Gutachter Dr. med. F., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, legte nachvollziehbar dar, weshalb er eine rezidivierende depressive Störung mit gegenwärtig leichter Episode diagnostizierte. So sei bereits im Rahmen der Begutachtung von 2019 bloss eine leichte depressive Symptomatik festgestellt worden (vgl. diesbezüglich VB 144.1 S. 18 ff.). Anhaltspunkte, welche auf eine Verschlechterung hinweisen würden, seien keine vorhanden und auch die Beschwerdeführerin selbst habe eine zwischenzeitliche Verschlechterung verneint (VB 183.3 S. 10).