D. diagnostizierte insbesondere eine rezidivierende depressive Störung mit intermittierend auftretenden psychotischen Symptomen, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10 F33.2, F33.3) seit 2012. Sodann nahm er Stellung zum SMAB-Gutachten und führte hierzu aus, er sei mit der Meinung des Gutachters sowohl bezüglich der Diagnose als auch der Arbeitsfähigkeit nicht einverstanden. Der Krankheitswert der psychischen Störungen werde nicht erkannt bzw. die Schwere der Symptomatik heruntergespielt und verharmlost. Es seien mehrere stationäre Behandlungen erfolgt, wobei jeweils eine ausgewiesene Arbeitsunfähigkeit festgehalten worden sei.