Hinsichtlich des zeitlichen Verlaufs der Arbeitsfähigkeit führten die Gutachter aus, bei der letzten Begutachtung im Jahr 2019 sei eingeschätzt worden, dass keine psychisch bedingte Verminderung der Arbeitsfähigkeit vorgelegen habe, "dabei [sei] es seither geblieben". Während der stationären Behandlung in der Klinik F. vom 9. April bis zum 10. Juni 2020 sei die Arbeitsfähigkeit "natürlich" aufgehoben gewesen (VB 183.1 S. 9; 183.3 S. 11).